Antrag auf Geschwisterbonus

Der Antrag auf Geschwisterbonus muss einmalig dann gestellt werden, wenn Sie für ein weiteres Ihrer Kinder einen Schulvertrag abschließen.

Der Antrag auf Geschwisterbonus muss bis zum 28. Februar eines Jahres gestellt werden.

Der Geschwisterbonus wird für die Dauer der zeitgleichen Vertragslaufzeit gewährt.

Bitte beachten Sie außerdem ggf. die Fristenregelung unserer Schulgeldordnung.

* Pflichtfelder

Untenstehend können Sie Ihren Antrag digital ausfüllen und an uns senden.

Fieldset

Antragsteller

Alle mit (*) markierten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Kind 1

Angaben zu Ihrem Kind/Ihren Kindern an kath. Schulen

Bitte in der Reihenfolge der Geburt angeben, beginnend beim ältesten Kind.

Kind 1

Kind 2

Kind 2

Kind 3

Kind 3

Kind 4

Kind 4

Kind 5

Kind 5

Lastschriftverfahren und Schlussbestimmung

Der Zahlbetrag ist monatlich als Vorauszahlung lt. Bescheid des Schulträgers zu entrichten.
Ich/Wir ermächtige(n) das Erzbistum Hamburg, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise(n) ich/wir unser Kreditinstitut an, die vom Erzbistum Hamburg auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften
einzulösen.

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